Häufige Fragen
Wer kann das Pflege-Paket erhalten?
Um das Pflege-Paket zu erhalten müssen Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
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Leistungen aus einem der fünf Pflegegrade (1, 2, 3, 4 oder 5) erhält.
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Sie leben Zuhause oder in einer Wohngemeinschaft.
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Sie werden von mindestens einer privaten Person gepflegt.
Wenn diese Punkte auf Sie zutreffen, können Sie die Kostenerstattung für Pflege-Hilfsmittel per Formular bei Ihrer Pflegeversicherung beantragen.
Den Antrag hierzu können Sie einfach bei uns online
ausfüllen, oder Sie fordern die Unterlagen per Post an.
Wir erledigen alle
Formalitäten und senden Ihnen das Pflege-Paket nach der Genehmigung des Antrags zu.
Wie kann ich das Pflege-Paket bestellen?
Das Pflege-Paket können Sie ganz einfach und rezeptfrei über unsere Webseite
bestellen. Damit wir Ihnen das Pflege-Paket zusenden können, müssen Sie
zunächst einen Antrag auf Kostenübernahme bei Ihrer Pflegekasse stellen.
Diesen Antrag können Sie online bei uns ausfüllen – oder sie fordern die Unterlagen per Post an - die Formalitäten übernehmen dann wir. Sobald der Antrag genehmigt wurde versenden wir das erste
Pflege-Paket an Sie.
Der Versand erfolgt kostenlos an die von Ihnen angegebene Adresse.
Muss ich den Antrag jeden Monat neu stellen?
Nein. Ihr Antrag wird von der Pflegekasse meist unbefristet genehmigt.
Bei befristeten Genehmigungen wird nach Ende der Genehmigung erneut geprüft, ob weiterhin ein Bedarf an Pflegemitteln besteht.
Muss ich für das Pflege-Paket etwas bezahlen?
Unser Service umfasst die Lieferung der Pflegehilfsmittel und die Erledigung alle Formalitäten mit Ihrer Pflege-Versicherung. Dieser Service ist für Sie komplett kostenlos.
Sie müssen nie einen Cent an uns zahlen.
Die Kosten für die Pflegehilfsmittel rechnen wir direkt mit Ihrer Pflegeversicherung ab, so dass Sie auch für diese Kosten nicht in Vorleistung gehen müssen.
Wie viele Produkte erhalte ich in meinem Paket?
Ihr Paket können Sie sich monatlich aus 6 verschiedenen Varianten wählen oder es sich individuell
zusammenstellen. Dabei darf der Gesamtwert des Paketes jedoch den Preis von
40€ nicht übersteigen.
Welche Produkte darf mein Paket enthalten?
Die Produkte, die in Ihrem Pflege-Paket enthalten sein dürfen und von der
Pflegeversicherung nach SGB XI abgedeckt werden, wurden genau festgelegt und dienen der häuslichen Grundpflege. So dürfen saugende Bettschutzeinlagen, Desinfektionsmittel
für Hände und Flächen, Schutzhandschuhe sowie –schürzen und Mundschutz in den
Paketen enthalten sein. Andere Verbrauchsprodukte wie Vorlagen oder Windeln
müssen hingegen rezeptiert und direkt mit der Krankenversicherung (nach Regelung des SGB V)
abgerechnet werden.
Produkte
Ihr Pflege-Paket enthält einige der essentiellsten Hilfsmittel, die Ihnen bei der Pflege Ihres Angehörigen helfen sollen. Dabei können Sie sich Ihr Paket jeden Monat neu und individuell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten zusammenstellen. Jedes Paket enthält dabei Waren im Wert von bis zu 40€. Die Pflege-Pakete unterscheiden sich nur hinsichtlich ihrer Zusammenstellung bzw. der Menge der enthaltenen Hilfsmittel.
Folgende Produkte können in dem Pflege-Paket enthalten sein:
Einmalhandschuhe
Auf Handschuhe sollten Sie bei der Pflege Ihres Angehörigen keinesfalls verzichten, denn diese bilden einen wichtigen hygienischen Schutz. Sie reduzieren die Übertragung
von gefährlichen Keimen oder Bakterien. Die von uns gelieferten Einmalhandschuhe
bestehen aus Vinyl. Sie sind unsteril, sowie ungepudert und entsprechen der
DIN-Normen. Sie sind in den Größen S, M, L und XL bestellbar.
Flächendesinfektionsmittel
Auch Flächendesinfektionsmittel ist wichtig, um sich und Ihren Angehörigen vor Krankheitserregern zu schützen. Das Mittel kann dabei auf allen Flächen wie Tischen, Betten und sanitären Anlagen benutzt werden.
Das Flächendesinfektionsmittel vermindert Keime, Bakterien, Viren und Pilzsporen.
Händedesinfektionsmittel
Die regelmäßige Desinfektion Ihrer Hände dient dem Schutz vor Keimen und Viren, die von Ihrem Angehörigen oder beim Gebrauch von Alltagsgegenständen übertragen werden können. Andersherum bewirkt eine Händedesinfektion auch, dass Ihr Patient nicht von anderen Personen angesteckt wird.
Das Händedesinfektionsmittel erhalten Sie als gebrauchsfertige Lösung.
Mundschutz
Auch ein Mundschutz dient Ihrem Schutz und dem Schutz Ihres Angehörigen. Denn ein Mundschutz, so wie er von Ärzten und Schwestern während einer Operation getragen wird, verhindert die Übertragung von Atemwegskeimen. Die von uns versendeten Artikel sind für den Einmalgebrauch gedacht. Der Mundschutz besteht aus Vlies- bzw. Zellstoff. Er kann zum Bedecken von Mund und Nase eingesetzt werden und weist eine nachformbare
Nasenspange sowie einen Kopfgummi zur Befestigung auf.
Saugende Bettschutzeinlagen
Bettschutzeinlagen schützen Matratzen und Bettlaken vor Verunreinigungen. Sie bestehen aus einem saugenden Vlies auf der Oberseite sowie einer undurchlässigen Schicht auf der Unterseite. Die Einlagen nehmen Flüssigkeiten auf, sodass auch bei starkem Schwitzen bzw. leichter Inkontinenz für hohen Schlafkomfort gesorgt ist.
Die von uns gelieferten Bettschutzeinlagen dienen dem Einmalgebrauch. Sie sind mit Zellstoff, Zellulosefasern oder Zelluloseflocken gefüllt und dadurch besonders saugfähig.
Schutzschürzen
Schutzschürzen sorgen dafür, dass Ihre Kleidung während pflegerischen Tätigkeiten sauber bleibt. Dies kann besonders wichtig sein, wenn Ihr Patient vorübergehend oder dauerhaft unter einer übermäßigen Ausscheidung von Körperflüssigkeiten wie Inkontinenz, Erbrechen oder Durchfall leidet. Die Schutzschürzen sind für den Einmalgebrauch
geeignet. Sie bestehen aus einem wasserfesten, abwaschbaren und feuchtigkeitsabweisenden Folienmaterial.